Das Nachlassgericht regelt sämtliche rechtliche Angelegenheiten nach dem Tod eines Menschen. Wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in den Gemeinden Coesfeld, Billerbeck, Nottuln, Havixbeck oder Rosendahl hatte, ist das Amtsgericht Coesfeld als Nachlassgericht zuständig.
Die Aufgaben eines Nachlassgerichts sind:
- Verwahrung von Testamenten,
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen,
- die Erteilung von Erbscheinen,
- die Entgegennahme von Ausschlagungserklärungen,
- weitere Regelungen, die das Erbe betreffen (z.B. die Ernennung eines Testamentsvollstreckers oder eines Nachlasspflegers).
Anträge für Testamentseröffnungen und Testamentshinterlegungen können schriftlich gestellt werden. Hierzu stellen wir Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung. Aufgrund technischer Beschränkungen können die ausfüllbaren Formulare leider noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
Bitte füllen Sie das Formular sorgfältig, vollständig und gut leserlich aus und vergessen Sie bitte nicht die Unterschrift.
Senden Sie das Formular an uns zurück per
- Post (Friedrich-Ebert-Straße 6, 48653 Coesfeld)
- Fax (02541 731-469)
Eine Übersendung per E-Mail ist nur im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs mit signierter Mail möglich, aber nicht per einfacher E-Mail.
Der Erbscheinsantrag und die Ausschlagungserklärung können auch vor einem Notar Ihrer Wahl erklärt werden. Möglich ist auch eine Beurkundung durch das Amtsgericht. Hierfür sind eine persönliche Vorsprache im Amtsgericht und eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Zur Vorbereitung der Termine bitten wir Sie die für den Antrag notwendigen Daten bereits vorab zu übermitteln. Nach Eingang Ihrer Daten wird ein Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin Sie sodann anrufen, um einen Termin auszumachen.
Je nach Art des Termins sind verschiedene Formulare zu verwenden. Auch hier gilt, dass aufgrund technischer Beschränkungen die ausfüllbaren Formulare leider noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
- Termin für einen Erbscheinsantrag
- Termin für eine Erbausschlagung
Wichtiger Hinweis:
Die Einreichung des Formulars hemmt die Ausschlagungsfrist nicht!
Das bedeutet, dass die Beurkundung der Ausschlagung innerhalb der sechswöchigen Frist erfolgen muss. Haben Sie daher den Fristablauf im Blick! - Termin für die Rückgabe eines Testamentes aus der amtlichen Verwahrung
.
Bitte füllen Sie das Formular sorgfältig, vollständig und gut leserlich aus.
Geben Sie dabei unbedingt eine Telefonnummer an, damit wir Sie zwecks Vereinbarung eines Termins erreichen können.
Senden Sie das Formular an uns zurück per
- Post (Friedrich-Ebert-Straße 6, 48653 Coesfeld)
- Mail (poststelle@ag-coesfeld.nrw.de )
- Fax (02541 731-469)
Bei Rückfragen können Sie sich auch gerne telefonisch an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unsere Serviceeinheit wenden.
Ansprechpartner auf der Geschäftsstelle | Telefondurchwahl |
Frau Müller | 02541 731-109 |
Frau Reiberg | 02541 731-118 |
Frau Mielsch | 02541 731-166 |
Herr Tschiskale | 02541 731-106 |
Die Nachlassabteilung gehört zu den publikumintensivsten Abteilungen des Gerichts. Anrufe können daher nicht immer direkt entgegengenommen werden. Zudem kann es bei telefonischen Anfragen zu längeren Wartezeiten kommen.
Bitte rufen Sie nach Möglichkeit vormittags an.
Wir bitten Sie, Eingaben und Anfragen möglichst schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens zur Gerichtsakte einzureichen.
Wir sind bemüht, Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Dennoch lassen sich längere Bearbeitungszeiten nicht immer vermeiden. Bitte sehen Sie soweit möglich von telefonischen Sachstandsanfragen ab.
Nützliche Links
Formulare
-
Testamentseröffnung
.pdf