Die Kantine des Amtsgerichts in der 1. Etage steht den Justizangehörigen, Prozessbeteiligten und Besuchern des Hauses montags bis freitags in der Regel von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr offen.
Derzeit findet jedoch keine Bewirtschaftung der Kantine statt. Es können daher keine Speisen und Getränke erworben, sondern nur mitgebrachte Verpflegung verzehrt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Zugang zwar sowohl über das Amtsgericht als auch über das Finanzamt möglich ist, der Ausgang jedoch wegen des geltenden Sicherheitskonzepts nur über das Finanzamt erfolgen kann.