Am Gebäude steht rechts neben dem Eingangsbereich der Nachtbriefkasten, wo Sie Ihre Schriftsätze auch nach den Öffnungszeiten noch einwerfen können. Die hier vor 24:00 Uhr eingeworfene Post gilt noch als am selben Tag eingegangen. Dies ist in solchen Angelegenheiten wichtig für Sie, in denen Fristen ablaufen.
Schriftstücke mit Wertgegenständen, Anträge in Grundbuch- und Höfesachen sowie Fristsachen am Fristablauftage sollten Sie zur Vermeidung von Nachteilen während der Dienststunden bitte nicht in den Briefkasten einwerfen, sondern in der Geschäftsstelle abgeben.
Bitte beachten Sie, dass bei Anträgen, die für das Grundbuchamt bestimmt sind, für die Rangbestimmung mehrerer Anträge, die ein Grundstück betreffen, der Eingang des Antrages auf der Geschäftsstelle des Grundbuchamtes maßgeblich ist (§ 17 Grundbuchordnung ). Diese Schriftsätze sollten Sie im Zweifelsfall während der Öffnungszeiten direkt in der Geschäftsstelle des Grundbuchamtes abgeben.