Möchten Sie die Erbschaft aufgrund von Schulden (oder aus sonstigen Gründen) nicht annehmen, können Sie die Erbschaft ausschlagen. Die regelmäßige Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen; die Frist beginnt, wenn der Erbfall eingetreten ist und Sie wissen, dass und aus welchem Grund Sie geerbt haben. Sind Sie durch Verfügung von Todes wegen (Testament/Erbvertrag) zum Erben berufen, beginnt die Ausschlagungsfrist nicht vor einer mündlichen oder schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung durch das Nachlassgericht zu laufen. Wenn Sie sich zu Beginn der Frist im Ausland aufgehalten haben, beträgt die Frist sechs Monate. Die Ausschlagung muss dem Nachlassgericht gegenüber erklärt werden, entweder zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form. Ein bloßer Brief an das Nachlassgericht genügt also nicht. Wenn Sie das Nachlassgericht nicht selbst aufsuchen wollen oder können, so müssen Sie die Ausschlagungserklärung notariell beglaubigen lassen und dafür Sorge tragen, dass diese noch innerhalb der Frist beim Nachlassgericht eingeht (Zitat aus der Broschüre „Das Erbrecht“ der Justiz Nordrhein-Westfalen). 

Die Ausschlagungserklärung ist zu beurkunden. Hierfür ist ein Termin mit einem Notar oder dem Nachlassgericht zu vereinbaren.

Wenn Sie einen Termin mit dem Nachlassgericht vereinbaren wollen, füllen Sie zur Vorbereitung bitte das Formular „Terminsvereinbarung Ausschlagung“ PDF sorgfältig, vollständig und gut leserlich aus. Geben Sie dabei unbedingt eine Telefonnummer an, damit wir Sie zwecks Vereinbarung eines Termins erreichen können.

Senden Sie das Formular an uns zurück per

- Post (Friedrich-Ebert-Straße 6, 48653 Coesfeld)
- Mail (poststelle@ag-coesfeld.nrw.de)
- Fax (02541 731-469)

Ein Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin wird Sie sodann anrufen, um einen Termin auszumachen. Bei der Terminsvereinbarung wird dann auch besprochen, welche Urkunden zu dem Termin vorzulegen sind.

Wichtiger Hinweis:
Falls Sie Bedenken wegen eines möglichen Fristablaufs haben, melden Sie sich bitte kurzfristig telefonisch beim Nachlassgericht! Die Durchwahl können Sie unserer Telefonliste entnehmen.

Formulare