
Die Beschäftigten des Amtsgerichts Coesfeld haben unterschiedliche Arbeitszeiten. Aufgrund von Teilzeitarbeit, Heimarbeit oder auswärtigen Terminen kann es sein, dass der zuständige Sachbearbeiter während der unten stehenden Sprechzeiten nicht erreichbar ist. Es wird empfohlen in jedem Fall vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Sofern Sie außerhalb der offiziellen Sprechzeiten einen Termin wünschen, müssen Sie unbedingt vorab mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch einen Termin abstimmen.
Für Kirchenaustritte, Grundbucheinsicht und Einsicht in Gutachten bei Zwangsversteigerungen besteht auch die Möglichkeit online einen Termin zu vereinbaren. Bitte nutzen Sie hierzu unsere Online-Terminbuchung
Bei einer persönlichen Vorsprache im Amtsgericht Coesfeld sollten Sie Ihre Unterlagen zu der Angelegenheit mitbringen. Außerdem müssen Sie sich ausweisen können.
Denken Sie daher bitte auch an Ihren Personalausweis oder Reisepass!
Bitte beachten Sie auch unsere weiteren Informationen auf der Seite "Hinweise für Besucher".
Die Sprechzeiten des Amtsgerichts Coesfeld sind grundsätzlich:
Wochentag | Vormittag | Nachmittag |
---|---|---|
Montag | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr | 14:00 Uhr - 15:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr | 14:00 Uhr - 15:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr | 14:00 Uhr - 15:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr | 14:00 Uhr - 15:00 Uhr |
Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | keine Sprechzeiten |
Der Besuch laufender Verhandlungen ist auch über diese Zeiten hinaus möglich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen gegebenenfalls an das Personal in der Eingangskontrolle.