Auskunft Quelle: AG Coesfeld

Besucher werden gebeten die nachfolgenden allgemeinen Hinweise zu beachten.
Spezielle Informationen für Menschen mit Behinderungen entnehmen Sie bitte den weiteren Informationen unserer Homepage.

Aktuelle Sprechzeiten:

Montags bis Donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
oder nach Vereinbarung. 

Der Besuch laufender Verhandlungen ist auch über diese Zeiten hinaus jederzeit möglich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen gegebenenfalls an das Personal in der Eingangskontrolle.

Aufgrund von Teilzeitbeschäftigung, auswärtigen Terminen, Urlaub oder Ähnlichem kann es vorkommen, dass Ihr Ansprechpartner zeitweise nicht erreichbar ist. Wir empfehlen daher grundsätzlich möglichst vorab eine telefonische Terminsabsprache vorzunehmen. Für einige Abteilungen können Sie auch online Termine buchen. Bitte nutzen Sie hierzu unsere Online-Terminbuchung.

Formularsammlung

Für viele Anträge ist ein persönliches Erscheinen nicht unbedingt notwendig. Anträge können auch schriftlich gestellt werden. Die Justiz bietet hierfür eine umfangreiche Formularsammlung externer Link, öffnet neues Browserfenster an. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Anträge nicht per E-Mail gestellt werden dürfen, sondern in der Regel auf dem Postweg einzureichen sind. Einzelheiten hierzu erfahren Sie in unserem E-Mail-Hinweis.

Parkmöglichkeiten

Direkt hinter dem Behördenhaus befindet sich ein Parkplatz. Besonders vormittags ist dieser Platz jedoch oft überbelegt, so dass Sie bei Terminen einige Zeit für die Parkplatzsuche einplanen sollten. Parkmöglichkeiten für gehbehinderte Personen sind in der Regel in ausreichender Anzahl vorhanden. Auf dem Parkplatz des Amtsgerichts Coesfeld sind 2 Bereiche mit insgesamt 4 Parkplätzen ausdrücklich für Menschen mit Behinderung reserviert.

Zugangskontrolle

Aufgrund der Sicherheitsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen wird beim Zugang zum Amtsgericht eine Personenkontrolle durchgeführt. Bitte verzichten Sie daher von vornherein auf Mitnahme gefährlicher Gegenstände (z.B. Taschenmesser). Bedingt durch die Kontrollen kann es bei starkem Publikumsverkehr auch hier zu Wartezeiten kommen.

Nachtbriefkasten

Der Nachtbriefkasten befindet sich neben dem Haupteingang. Dort können Sie Ihre Schriftsätze auch nach den Öffnungszeiten noch einwerfen. Die hier vor 24.00 Uhr eingeworfene Post gilt noch als am selben Tag eingegangen. Dies ist in solchen Angelegenheiten wichtig für Sie, in denen Fristen ablaufen. Bitte beachten Sie die besonderen Hinweise zur Nutzung des Nachtbriefkastens.

Kantine

Das Amtsgericht verfügt über eine Kantine, in der auch Besucher Getränke und Speisen erwerben und verzehren können.
Die Kantine liegt in der ersten Etage des Amtsgerichts und stellt einen Übergang zwischen dem Amtsgericht und dem Finanzamt dar. Bitte beachten Sie, dass Sie die Kantine nur über das Finanzamt verlassen können. Das Amtsgericht können Sie dann wiederum nur durch den Haupteingang (nach erneuter Personenkontrolle) betreten. Einzelheiten und den aktuellen Speiseplan finden Sie unter der Seite der Kantine.