Das Amtsgericht Coesfeld sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine/n engagierte/n Kantinenbetreiber (m/w/d) oder Pächter (m/w/d)

für die Bewirtschaftung der gemeinsam mit dem Finanzamt Coesfeld genutzten Kantine. Die Ausschreibung richtet sich auch an Träger von Beschäftigungsprojekten für benachteiligte Zielgruppen. 

Der Vertrag wird zunächst über eine Probezeit von einem halben Jahr abgeschlossen und kann dann unbefristet, mit beiderseitigem Kündigungsrecht, verlängert werden. 

Voraussetzungen

Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Köchin/ Koch sowie Erfahrung in der Gastronomie wäre beim Kantinenleiter/in wünschenswert. Idealerweise sollte der Kantinenbetreiber die Kantine selbst vor Ort führen. Unter Umständen ist jedoch auch der Betrieb der Kantine über ein Catering vorstellbar. 

Leistungen

Für den Kantinenbetrieb wird eine funktionsfähige, komplett ausgestattete Küche mit Neben- und Sozialraum im Landesbehördenhaus (Amtsgericht/Finanzamt) zur Verfügung gestellt. Im Speiseraum des Landesbehördenhauses stehen ca. 80 Sitzplätze für die Besucher zur Verfügung. 

Personal wird nicht gestellt.

Eine Pacht/Miete wird nicht erhoben, Betriebskosten (Wasser, Heizung, Strom) sowie die Wartung der Gebäudetechnik und der Geräte werden aus Landesmitteln übernommen. Die Kantine ist mit zeitgemäßen Geräten und Zubehör ausgestattet. 

Die tägliche Hauptreinigung des durch die Besucher genutzten Teils der Kantine nach Dienstschluss wird durch das Amtsgericht veranlasst. Für die Reinigung der Küchenräume und für die Reinigung des Speisesaals zwischen Frühstück und Mittagessen (z.B. Tische abwischen) ist der Kantinenbetreiber verantwortlich. 

Diese Leistungen werden unter der Voraussetzung übernommen, dass die dadurch erzielten Ersparnisse Kantinenbetreiber an die Kantinennutzer weitergegeben werden und die Preise sozialverträglich kalkuliert werden. 

Speisenangebot

Besonderer Wert wird auf eine Speisen- und Lebensmittelauswahl sowie Nahrungszubereitung nach ernährungsphysiologischen, nährstoffreichen und gesundheitsfördernden Grundsätzen gelegt. 

Zeiten

Soweit ein Pachtverhältnis eingegangen werden sollte, müsste das Frühstück arbeitstäglich (Mo-Fr) von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr, das Mittagessen arbeitstäglich von 12.00 bis 13.30 Uhr angeboten werden. 

Bei dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages (Kantinenbetreiber) wären jedoch alternative Angebote sowie eine Beschränkung auf das Frühstücksangebot möglich. 

Die Schließung der Kantine an Arbeitstagen kann nur mit Zustimmung des Amtsgerichts Coesfeld erfolgen. 

Kundenkreis / Anzahl der Essen

Bei beiden Behörden (Amtsgericht und Finanzamt) sind insgesamt ca. 260 Personen beschäftigt. Weiterhin steht die Kantine der Öffentlichkeit, Seminar- und Schulungsteilnehmern, sowie Mitarbeitern von anliegenden Behörden offen. 

Interessenbekundung / Besichtigung

Bei Interesse sind folgende Unterlagen spätestens bis zum 30.09.2024 an die unten genannte Stelle zu senden: 

a)     Tabellarischer Lebenslauf
b)     Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Ausbildungszeugnisse, Referenzen o.ä.)
c)     Konzeptvorschlag (Speiseplan für zwei Wochen nebst Preisliste etc.)
d)     Eigenerklärung des Bewerbers zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben.
e)     polizeiliches Führungszeugnis (kann nachgereicht werden)
f)      Gesundheitszeugnis (kann nachgereicht werden)

Danach wird ggf. ein Termin für eine Objektbeschreibung vereinbart, bei dem auch inhaltliche Ideen und Erwartungen erörtert werden können. 

Träger von Beschäftigungsprojekten für benachteiligte Zielgruppen stellen bitte in einem Anschreiben die Einrichtung sowie die Projektkonzeption vor und fügen bitte die Unterlagen zu a) und b) derjenigen Personen bei, die für die Kantine die Leitungsfunktion übernehmen sollen. 

Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an: 

Direktor des Amtsgerichts Coesfeld
Friedrich-Ebert-Straße 6
48653 Coesfeld
z.Hd. Frau Merker 

Im Bedarfsfall erhalten Sie weitere Auskünfte
über die Verwaltungsabteilung des Amtsgerichts
unter der Durchwahl 02541 731-0