Soll nach dem Tod einer Person ein Testament oder Erbvertrag vom Amtsgericht eröffnet werden, so ist eine Sterbeurkunde der Verstorbenen bzw. des Verstorbenen sowie eine Liste mit allen durch Testament bedachten Erben nebst Postanschrift vorzulegen. Bitte tragen Sie in die Liste auch mögliche gesetzliche Erben mit Postanschrift ein. Gesetzliche Erben sind in der Regel neben dem Ehegatten die Verwandten (Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern etc.). Die Angabe der Adresse ist erforderlich, weil alle Erben, ob sie im Testament bedacht sind oder nicht, von der Testamentseröffnung benachrichtigt werden. 

Der Antrag auf Testamentseröffnung kann schriftlich gestellt werden. Eine besondere Beurkundung ist nicht erforderlich. Hierzu können Sie ein von uns vorbereitetes Formular verwenden. Bitte füllen Sie das Formular „Antrag auf Testamentseröffnung“  PDF Symbol sorgfältig, vollständig und gut leserlich aus und vergessen Sie bitte nicht die Unterschrift.

Senden Sie den Antrag an uns zurück per Post
(Friedrich-Ebert-Straße 6, 48653 Coesfeld)

Beizufügen sind:

  • das Testament in Urschrift (falls es sich in Ihrem Besitz befindet)
  • der Hinterlegungsschein (falls das Testament in amtliche Verwahrung gegeben wurde), sofern noch vorhanden
  • eine Mitteilung über den Aufbewahrungsort des Testaments (falls es sich nicht in Ihrem Besitz oder in besonderer amtlicher Verwahrung des Amtsgerichts Coesfeld befindet).
  • eine Sterbeurkunde des Erblassers

Eine Übersendung per E-Mail ist in diesem Fall nicht möglich, da das Testament urschriftlich eingereicht werden muss.

Formulare