Die Testamentshinterlegung wird beim Zentralen Testamentsregister erfasst und das Geburtsstandesamt hiervon benachrichtigt. Damit ist gewährleistet, dass im Todesfall das Testament eröffnet wird. 

Der Antrag auf Testamentshinterlegung kann schriftlich gestellt werden. Hierzu können Sie ein von uns vorbereitetes Formular verwenden. Bitte füllen Sie das Formular "Antrag auf TestamentshinterlegungPDF  sorgfältig, vollständig und gut leserlich aus und vergessen Sie bitte nicht die Unterschrift.

Senden Sie den Antrag an uns zurück per Post
(Friedrich-Ebert-Straße 6, 48653 Coesfeld)

Beizufügen sind:

  • das Testament in Urschrift
  • eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde(n)
  • eine Kopie der Heiratsurkunde bei Ehegattentestamenten

Eine Übersendung per E-Mail ist in diesem Fall nicht möglich, da das Testament urschriftlich eingereicht werden muss. 

Der Antrag auf Rücknahme der letztwilligen Verfügung aus der amtlichen Verwahrung ist zu beurkunden. Hierfür ist ein Termin mit dem Nachlassgericht zu vereinbaren. Zur Vorbereitung füllen Sie bitte das Formular „Termin für die Rückgabe einer letztwilligen Verfügung aus der amtlichen Verwahrung“ PDF sorgfältig, vollständig und gut leserlich aus.

Geben Sie dabei unbedingt eine Telefonnummer an, damit wir Sie zwecks Vereinbarung eines Termins erreichen können.

Senden Sie das Formular an uns zurück per

- Post (Friedrich-Ebert-Straße 6, 48653 Coesfeld)
- Mail (poststelle@ag-coesfeld.nrw.de)
- Fax (02541 731-469)

Ein Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin wird Sie sodann anrufen, um einen Termin auszumachen.

Formulare